Informationen

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht, noch nicht oder nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, um soziale, medizinische oder andere Einrichtungen aufzusuchen.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.

Als gesetzlicher Vertreter nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Ämtern und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Ich führe Telefonate und Schriftverkehr durch.

Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns stehen die Wünsche und Bedürfnisse der Betreuten. Mit ihnen bespreche ich Entscheidung und treffe sie, wenn nötig, im Sinne des Willens der Betreuten. Wo immer möglich, unterstütze ich sie darin, dass ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder hergestellt wird.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen